Es gibt nun ein Urteil des BFH. Das Thema ist aber noch nicht ganz durch die Gesetzgebung.
Absetzbar sind
- Studiengebühren
- Prüfungsgebühren
- Kurskosten
- Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmaterialien
- Aufwendungen für Computer, Drucker usw.
- Kosten für das Binden der Abschlussarbeit
- Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zum Ausbildungsort
Für deine erste Steuererklärung empfehle ich zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen. Dort bekommst du all deine Fragen beantwortet. Ein Steuerberate ist vergleichsweise sehr teuer. Wenn du etwas mehr Erfahrung hast, kannst du Dir auch ein Einkommensteuerprogramm kaufen, mit dem du deine Erklärung machen kannst.
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