Donnerstag, 18. August 2011

Spartipp für Studierende und Absolventen

Wenn du Studierender im Erststudium bist bzw. Absolvent eines Studiums bist, kannst du dies in deiner Steuererklärung rückwirkend als Werbungskosten absetzen.




Es gibt nun ein Urteil des BFH. Das Thema ist aber noch nicht ganz durch die Gesetzgebung.

Absetzbar sind
  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Kurskosten
  • Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmaterialien
  • Aufwendungen für Computer, Drucker usw.
  • Kosten für das Binden der Abschlussarbeit
  • Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zum Ausbildungsort
Wichtig ist, dass du die Belege dafür sammelst bzw. gesammelt hast, die du dann einreichen kannst. Weitere wichtige Details findest du hier.

Für deine erste Steuererklärung empfehle ich zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen. Dort bekommst du all deine Fragen beantwortet. Ein Steuerberate ist vergleichsweise sehr teuer. Wenn du etwas mehr Erfahrung hast, kannst du Dir auch ein Einkommensteuerprogramm kaufen, mit dem du deine Erklärung machen kannst.


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